Norbert Ries GmbH, Falkenberg (Hochfeldstr. 4, OT Zell, 84326 Falkenberg). Die Verschmelzung wurde am 10.02.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRA 9042).
Norbert Ries GmbH, Falkenberg (Hochfeldstr. 4, OT Zell, 84326 Falkenberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2004 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ries Norbert, Falkenberg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Norbert Ries e.K. mit dem Sitz in Falkenberg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.