HRA 25644 HB: NordCap GmbH & Co. KG, Bremen, Thalenhorststr. 15, 28307 Bremen. Die Eintragung vom 28.06.2010 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Persönlich haftenderin Gesellschafterin: NordCap Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 26466 HB).
NordCook GmbH & Co. KG, Hamburg (Großmoorbogen 5, 21079 Hamburg). Neuer Sitz: Bremen. Der Sitz ist nach Bremen (jetzt AG Bremen HRA 25644 HB) verlegt.
NordCook GmbH & Co. KG, Bremen, Thalenhorststr. 15, 28307 Bremen. NordCap GmbH & Co. KG; Zweigniederlassung errichtet: 1. NordCap GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Erkrath 40699 Erkrath Max-Planck-Str. 30, 40699 Erkrath. Zweigniederlassung errichtet: 2. NordCap GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Hamburg 21079 Hamburg Grossmoorbogen 5, 21079 Hamburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die NordCap GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19934 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..