HRB 200799: Norderland Projekt GmbH, Aurich, Leerer Landstraße 72, 26603 Aurich. 100.800,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 800,00 EUR auf 100.800,00 EUR beschlossen.
HRB 200799: Norderland Projekt GmbH, Westerholt, Gartenstr. 26, 26556 Westerholt. Aurich. Geschäftsanschrift: Leerer Landstraße 72, 26603 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Aurich beschlossen.
HRB 200799: Norderland Projekt GmbH, Aurich, Leerer Landstr. 72, 26603 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Westerholt beschlossen. Sitz verlegt, nun: Westerholt. Geschäftsanschrift: Gartenstr. 26, 26556 Westerholt.
HRB 200799: Norderland Projekt GmbH, Aurich, Leerer Landstr. 72, 26603 Aurich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ClassicFlairHotel GmbH mit Sitz in Westerholt (AG Aurich, HRB 201215) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200799: Norderland Projekt GmbH, Aurich, Leerer Landstr. 72, 26603 Aurich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Nordsee HeliFlug GmbH mit Sitz in Westerholt (AG Aurich, HRB 200963) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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