VR 14531: Norderstedter SV e.V., Hamburg (Forstweg 11 a, 22850 Norderstedt
VR 14531: Norderstedter SV e.V., Hamburg (Forstweg 11 a, 22850 Norderstedt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 06.06.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2020 mit dem FFC Nordlichter Norderstedt e.V. mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, VR 319 NO) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.