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Nordex Belgium GmbH, Hamburg (HRB 164512) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Langenhorner Chaussee 600
22419 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 164512
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Nordex Belgium GmbH aus Hamburg war im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 164512 verzeichnet. Nach der Gründung am 20.07.2020 hat die Nordex Belgium GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Der Vertrieb umweltfreundlicher Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Windkraftanlagen und ihren Komponenten, sowie Serviceleistungen in diesem Zusammenhang in Belgien. Ferner die Planung und Entwicklung von Projekten für den Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Windkraftanlagen, in Belgien.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Nordex Belgium GmbH wies zuletzt vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.03.2022)

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Registermeldungen 5

Calendar 03.03.2022
Löschung

HRB 164512: Nordex Belgium GmbH, Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Nordex Belgium) unter der Unternehmensnummer 0757.866.641 am 01.12.2021 wirksam geworden.

Calendar 18.11.2021
Veränderung

HRB 164512: Nordex Belgium GmbH, Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels in eine (belgische) besloten vennootschap / societe a responsabilite limitee unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Nordex Belgium mit Sitz in Rochefort/Belgien umgewandelt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird erst mit der Eintragung im Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.09.2021
Veränderung

HRB 164512: Nordex Belgium GmbH, Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 06.09.2021
Vorgang ohne Eintragung

HRB 164512: Nordex Belgium GmbH, Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122d UmwG den Entwurf eines Umwandlungsplans betreffend des grenzüberschreitenden Formwechsels in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht Belgiens (besloten vennootschap / sociétè à responsabilité limitée) unter der Firma Nordex Belgium eingereicht.1. An dem grenzüberschreitenden Formwechsel sind a) als formwechselnder Rechtsträger die Nordex Belgium GmbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland und b) als neuer Rechtsträger die Nordex Belgium mit Sitz in Rochefort, Belgien, beteiligt. 2. a) Der formwechselnde Rechtsträger, die Nordex Belgium GmbH, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164512. b) Der neue Rechtsträger, die Nordex Belgium, wird in das belgische Handelsregister eingetragen. 3. a) Die Rechte der Gläubiger der Nordex Belgium GmbH als übertragende Gesellschaft ergeben sich analog aus § 122j UmwG (BeckOGK/Drinhausen/Keinath, 1.1.2021, UmwG § 1 Rn. 42). Im Falle des grenzüberschreitenden Formwechsels ist den Gläubigern einer formwechselnden Gesellschaft, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, analog § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn die formgewechselte Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Analog § 122j Abs. 1 S. 2 UmwG steht den Gläubigern dieses Recht jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Analog § 122j Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j Abs. 1 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Da die Nordex Belgium als übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, muss die an dem grenzüberschreitenden Formwechsel als formwechselnde Gesellschaft beteiligte deutsche Gesellschaft, die Nordex Belgium GmbH, im Falle eines den vorgenannten Voraussetzungen des § 122j UmwG entsprechenden Gläubigerverlangens Sicherheit leisten. Dabei ist unerheblich, ob der zu sichernde Anspruch auf Gesetz oder Vertrag beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der Anspruch muss daher nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen, wenn dem Gläubiger bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde und damit seine Schutzwürdigkeit entfällt. Dingliche Sicherungsrechte (z.B. Pfandrechte, Hypotheken, Grundschulden) werden nicht erfasst. Insoweit stellt bereits die mit dem dinglichen Sicherungsrecht belastete Sache die Sicherheit dar. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Nordex Belgium GmbH unter deren Geschäftsanschrift Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg, geltend zu machen. b) Gegenwärtig hat die Nordex Belgium GmbH keine Minderheitsgesellschafter. Es ist daher analog § 194 Abs. 1 Nr. 6 UmwG nicht erforderlich, dass die Nordex Belgium GmbH solchen Anteilsinhabern, die gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklären, analog § 207 UmwG eine angemessene Barabfindung anbietet. Es ist vorgesehen, dass die Alleingesellschafterin der Nordex Belgium GmbH vorsorglich unwiderruflich auf die Unterbreitung eines Barabfindungsangebotes verzichtet. Rein vorsorglich wird zu den Rechten der Minderheitsgesellschafter Folgendes ausgeführt: Etwaige Minderheitsgesellschafter könnten eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses analog § 210 UmwG nicht darauf stützen, dass ein Barabfindungsgebot im Sinne des § 207 UmwG zu niedrig bemessen oder dass die Barabfindung im Umwandlungsbeschluss nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden sei. Würde ein Minderheitsgesellschafter geltend machen, dass eine im Umwandlungsbeschluss bestimmte Barabfindung zu niedrig bemessen worden sei, so hätte analog § 212 UmwG auf seinen Antrag das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes eine angemessene Barabfindung zu bestimmen. Eine analoge Anwendung von § 122h UmwG kommt im Rahmen des grenzüberschreitenden Formwechsels nicht in Betracht. Anders als im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung für die Anwendung des Spruchverfahrens nach § 14 Abs. 2 und 15 UmwG kommt es für die Anwendung des Spruchverfahrens nach § 212 UmwG im Rahmen des grenzüberschreitenden Formwechsels nicht darauf an, dass die Anteilsinhaber der Gesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, dessen Rechtsvorschriften ein entsprechendes Verfahren nicht vorsehen, der Anwendbarkeit des Spruchverfahrens im Umwandlungsbeschluss ausdrücklich zustimmen. Denn anders als bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen sind die Anteilseigner des Ausgangs- und des Zielrechtsträgers identisch. Bei einem grenzüberschreitenden Formwechsel besteht also nicht die Gefahr, dass Anteilseigner, denen nach dem Recht ihres Mitgliedsstaates kein den §§ 14 Abs. 2 und 15 bzw. dem § 210 UmwG entsprechendes Spruchverfahren zur Verfügung steht, benachteiligt werden (BeckOGK/Drinhausen/Keinath, 1.1.2021, UmwG § 1 Rn. 42). c) Vollständige Auskünfte über die unter Ziff. 3 a) und b) genannten Modalitäten können bei der Nordex Belgium GmbH unter deren Geschäftsanschrift Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg, kostenlos eingeholt werden.

Calendar 14.09.2020
Neueintragung

HRB 164512: Nordex Belgium GmbH, Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2020 mit Änderung vom 27.08.2020. Geschäftsanschrift: Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg. Gegenstand: Der Vertrieb umweltfreundlicher Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Windkraftanlagen und ihren Komponenten, sowie Serviceleistungen in diesem Zusammenhang in Belgien. Ferner die Planung und Entwicklung von Projekten für den Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Windkraftanlagen, in Belgien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Feldbinder, Christian, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒; Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Oezarslan, Ibrahim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Siegmann, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Venga, Andrea, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen ("Niederlassung Belgien") der Nordex Energy GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 117218) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.07.2020 mit Änderung vom 27.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom jeweils selben Tage. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Nordex Energy GmbH am 14.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 3

03.03.2022
Registervorgang

Löschung 03.03.2022

08.09.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ilya Hartmann
Geschäftsführer

14.09.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Feldbinder
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ilya Hartmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ibrahim Oezarslan
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Siegmann
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andrea Venga
Prokurist

Registervorgang

Neueintragung 14.09.2020