Nordfriesland Fleisch GmbH, Niebüll(Zum Stellwerk 3, 25899 Niebüll). Die Verschmelzung ist mit der am 31.08.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRB 1140 Ni) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Nordfriesland Fleisch GmbH, Niebüll(Zum Stellwerk 3, 25899 Niebüll). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Johannes Spehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Niebüll (AG Flensburg, HRB 1140 Ni) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Nordfriesland Fleisch GmbH, Niebüll(Zum Stellwerk 3, 25899 Niebüll). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2007 ist das Stammkapital der Gesellschaft unter Änderung von § 4 der Satzung auf 173.839,24 EUR umgestellt und um 160,76 EUR auf 174.000,00 EUR erhöht worden..