Nordfrost Food Service GmbH, Schortens (Nordfrostring 1, 26419 Schortens). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Axiom Logistics Verwaltung GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 4147) am 15.11.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Nordfrost Food Service GmbH, Schortens (Nordfrostring 1, 26419 Schortens). Der mit der Nordfrost GmbH & Co. KG mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 130108) am 28.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 26.08.2013 zum 26.08.2013 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 mit der Axiom Logistics Verwaltung GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 4147) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.