Nordgerling-Gruß GmbH, Wiedenbrück (Kupferstraße 26, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nordgerling-Gruß KG, mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück, HRA 6512, am 22.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nordgerling-Gruß GmbH, Wiedenbrück (Kupferstraße 26, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Name geändert, nunmehr Geschäftsführer: Stanlein-Gruß, Marita, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010 im Wege des Formwechsels in die Nordgerling-Gruß KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.