Nordhoff GmbH, Bochum (Freudenbergstr. 45, 44809 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fischermanns GmbH & Co Duisburger Fettschmelze KG am 29.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nordhoff GmbH, Bochum (Freudenbergstr. 45, 44809 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2005 mit der Fischermanns GmbH & Co. Duisburger Fettschmelze KG mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg HRA 4218) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.