Nordic Adhesive Technology GmbH, Buxtehude, Weidegrund 12, 21614 Buxtehude.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H.B. Fuller Deutschland GmbH am 13.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Nordic Adhesive Technology GmbH, Buxtehude, Weidegrund 12, 21614 Buxtehude.Firma der übernehmenden Gesellschaft von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2010 mit der H.B. Fuller Deutschland GmbH mit Sitz in Lüneburg (HRB 2337) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Nordic Adhesive Technology GmbH, Buxtehude, Weidegrund 12, 21614 Buxtehude.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2010 mit der H.B. Fuller Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Lüneburg (HRB 2298) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Nordic Adhesive Technology GmbH, Buxtehude, Weidegrund 12, 21614 Buxtehude.Mit der H.B. Fuller Deutschland GmbH, Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2337) als herrschendem Unternehmen ist am 30.11.2009 ein Betriebspachtvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft am 23.12.2009 zugestimmt. Die beherrschte Gesellschaft hat dem Vertrag am 12.01.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Nordic Adhesive Technology GmbH, Buxtehude, Weidegrund 12, 21614 Buxtehude.Die Gesellschafterversammlungen vom 19.10.2009 und 23.10.2009 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsjahr) (Vertretung) beschlossen.
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