HRB 13539: Nordland Mühlen GmbH, Jarmen, Dampferweg 4, 17126 Jarmen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GoodMills Deutschland GmbH am 09.02.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 13539: Nordland Mühlen GmbH, Jarmen, Dampferweg 4, 17126 Jarmen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.01.2018 mit der GoodMills Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 133482) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13539: Nordland Mühlen GmbH, Jarmen, Dampferweg 4, 17126 Jarmen. Prokura erloschen: Kipping, Christoph, Falkensee, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13539: Nordland Mühlen GmbH, Jarmen, Dampferweg 4, 17126 Jarmen. Mit der GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 133482) als herrschendem Unternehmen ist am 02.06.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 13539: Nordland Mühlen GmbH, Jarmen, Dampferweg 4, 17126 Jarmen. Der mit der Kampffmeyer Mühlen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 23707) am 09.12.2013 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 21.09.2016 zum 01.10.2016 0Uhr aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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