VR 739 PL: Nordlicht e.V., Dersau. Rechtsverhältnis: Die formwechselnde Umwandlung ist mit der am 23.02.2021 erfolgten Eintragung in das Register der neuen Rechtsform (Amtsgericht Jena, HRB 517911) wirksam geworden.
HRB 517911: Nordlicht Freizeiten gGmbH, Tanna, Frankendorfer Straße 47, 07922 Tanna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2020. Geschäftsanschrift: Frankendorfer Straße 47, 07922 Tanna. Gegenstand des Unternehmens: Freizeiten, Schulungen und Seminare; Bibelarbeiten, Andachten und Vorträge; Freizeitarbeit für und mit Jugendlichen; Freizeiten und organisierte Aktivitäten; qualifizierte Ausbildung; Angebot und die Gestaltung von familiengerechten Freizeiten; Hilfe bei der Planung und die praktische Durchführung von Freizeiten für Gruppen aus christlichen Kirchen, Gemeinden und Organisationen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berlich, Jürgen, Tanna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Nordlicht e. V. mit dem Sitz in Dresau (Amtsgericht Kiel VR 739 PL) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 14.11.2020.
VR 739 PL: Nordlicht e.V., Dersau. Rechtsverhältnis: Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2020 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die gleichzeitig errichtete Nordlicht Freizeiten gGmbH mit Sitz in Tanna beschlossen. Die formwechselnde Umwandlung wird erst mit der Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.