Nordmann Holding West GmbH, Wildeshausen, (Bargloyer Straße 62, 27793 Wildeshausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH am 19.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Nordmann Holding West GmbH, Wildeshausen, (Bargloyer Straße 62, 27793 Wildeshausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.208 mit der NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 141591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Nordmann Holding West GmbH, Wildeshausen, (Bargloyer Straße 62, 27793 Wildeshausen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der Nordmann Einzelhandel- und Beteiligungs-GmbH vom 29.08.2008 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Nordmann Einzelhandel- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg, HRB 202344) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.