Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
c)
Der Erwerb, die Entwicklung und
Verwaltung von eigenen Immobilien;
ausgenommen sind die Tätigkeiten der
Geschäfte, die in § 34 c GewO aufgeführt
sind. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
14.08.2022
Braun |
HRB 90471: Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Nordring Offenbach GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 90276) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 26016: Nordring Offenbach GmbH & Co. 1. Erwerbs KG, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 90471) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 90471: Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2020. Geschäftsanschrift: Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gegenstand: Der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien in Offenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bürkel, Christoph Martin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Walker, Ernst-Otto, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordring Offenbach GmbH & Co. 1. Erwerbs KG, Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRA 26016) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 49745: Nordring Offenbach GmbH & Co. 1. Erwerbs KG, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenstraße 17, 60329 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Monheim am Rhein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Der Sitz ist nach Monheim am Rhein (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRA 26016) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
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