HRB 106771: Nordteam IV. GmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 106771: Nordteam IV. GmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Geändert, nun Liquidator: Steensbro, Ole, Dragor / Dänemark, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Nordteam IV. GmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: von Bismarck, Antonius, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Nordteam IV. GmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Steensbro, Ole, Dragor, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Martens, Torsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Troen, Niels, Charlottenlund/ Dänemark, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun Geschäftsführer: von Bismarck, Antonius, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Steensbro, Ole, Dragor/ Dänemark, * ‒.‒.‒‒.
Nordteam IV. GmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Nordicom Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96814) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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