Norma Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamm (Lange Wende 6, 59069 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pörschke GmbH am 02.10.2012 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Norma Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamm (Lange Wende 6, 59069 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 mit der Pörschke GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HRB 7582) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Norma Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamm (Lange Wende 6, 59069 Hamm). Die Gesellschafterversammlung hat am 27.07.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) zu änden. Die Gesellschafterversammlung hat ferner beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Gesellschafterversammlung) zu ändern. 50.000,00 EUR.