Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
c)
-der öffentliche Bäderbetrieb sowie alle
dazugehörigen bäderwirtschaftlichen
Aufgaben und Dienstleistungen,
insbesondere der Betrieb des Hallenbades
Northeim, des Bergbades und des
Sudheimer Freibades;
- Errichtung und Betrieb von
Veranstaltungs-, Sport- und
Freizeitanlagen, insbesondere der
Schuhwallhalle;
- das Halten und Verwalten von
Beteiligungen als Holdinggesellschaft,
insbesondere der SWN, deren
Unternehmensgegenstand die Versorgung
mit Energie, Wärme, Wasser,
Telekommunikation und IT-
Dienstleistungen (z.B. Smart City) sowie
ähnliche und alle damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte und Leistungen wie
Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte
ist;
- der Bau, Besitz, Betrieb und die
Verwaltung von Ladeinfrastruktur für die E-
Mobilität. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und § 10 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr u.a. die
Änderung des Gegenstandes beschlossen. |
a)
21.03.2025
Arand |
HRB 206359: Northeimer Sport und Freizeit GmbH, Northeim, Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2021 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206359: Northeimer Sport und Freizeit GmbH, Northeim, Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR beschlossen. 25.500,00 EUR.
HRB 206359: Northeimer Sport und Freizeit GmbH, Northeim, Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2021 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Hallenbad Northeim) der SWN Stadtwerke Northeim GmbH mit Sitz in Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 130376) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206359: Northeimer Sport und Freizeit GmbH, Northeim, Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2021. Geschäftsanschrift: Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim. Gegenstand: - der öffentliche Bäderbetrieb sowie alle dazugehörigen bäderwirtschaftlichen Aufgaben und Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb des Hallenbades Northeim, des Bergbades und des Sudheimer Freibades; - Errichtung und Betrieb von Veranstaltungs-, Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere der Schuhwallhalle; - das Halten und Verwalten von Beteiligungen als Holdinggesellschaft, insbesondere der SWN, deren Unternehmensgegenstand die Versorgung mit Energie, Wärme, Wasser, Telekommunikation und IT-Dienstleistungen (z.B. Smart City) sowie ähnliche und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Leistungen wie Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berlin, Frank, Osterode am Harz, * ‒.‒.‒‒; Schaper, Dirk, Osterode am Harz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Entstanden durch Ausgliederung der Regiebetriebe der Stadt Northeim "BergBad Northeim", Sitz Northeim und "Freibad Sudheim", Sitz Northeim (Spaltung in der Form der Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2, §§ 168 ff. UmwG) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.05.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.