Norz Optik GmbH, Rottenburg am Neckar (Königsstr. 58, 72108 Rottenburg am Neckar). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 29.01.2007 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 720892) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Norz Optik GmbH, Rottenburg am Neckar (Königsstr. 58, 72108 Rottenburg am Neckar). Nicht mehr Geschäftsführer: Norz, Michael, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Norz, Heiner, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Norz Optik e.K.", Rottenburg am Neckar, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.