Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
5 |
|
|
a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind meh-
rere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft durch sämtliche Liquida-
toren gemeinsam vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 1:
nunmehr
Liquidator:
Just, Torsten, * ‒.‒.‒‒, Berlin |
|
b)
Die Gesellschaft ist durch Gesell-
schafterbeschluss aufgelöst. |
a)
10.01.2024
Kaiser |
HRB 148776 B: Notos Investment GmbH, Berlin, Ordensmeisterstraße 55, 12099 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wegener, Rochus
HRB 148776 B: Notos Investment GmbH, Berlin, Ordensmeisterstraße 55, 12099 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Ordensmeisterstraße 55, 12099 Berlin
HRB 148776 B: Notos Investment GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 85, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 16.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage ist die Notos Investments Limited mit Sitz in Marsascala, eingetragen im Handelsregister von Malta unter C 42043, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Notos Investment GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 85, 10179 Berlin. Als nicht eingetragen bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplanes bezüglich der Verschmelzung der Notos Investments Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach maltesischem Recht, mit Sitz in Marsascala, Malta und der Geschäftsadresse Castagna House, FIat 5, Triq 1-Iskal in Marsascala, Malta, eingetragen im Handelsregister Malta unter C 42043 als übertragender Gesellschaft und der Notos Investment GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 148776 b) als aufnehmender Gesellschaft eingereicht. Der Verschmelzungsplan kann im elektronischen Registerordner eingesehen werden. Die Gesellschaft hat hierzu die folgenden ergänzenden Angaben gemacht: Die nach maltesischem Recht gegründete und bestehende Limited Notos Investments Limited mit Sitz in Marsascala, Malta, soll auf die nach deutschem Recht gegründete und bestehende GmbH Notos lnvestment GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen werden. Die Notos Investments Limited als übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Maltas unter C 42043. Die Notos lnvestment GmbH als übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 148776 B. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Notos lnvestment GmbH als aufnehmende Gesellschaft gilt folgendes: Den Gläubigern der an der Verschmelzung betefligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos eingeholt werden unter folgender Anschrift: Notos Investment GmbH, z.Hd. Rochus Wegener, Alte Jakobstr. 85, 10179 Berlin..
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