HRA 200303:Novatax KG Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, Petritorwall 28, 38118 Braunschweig.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kirsten Steuerberatungsgesellschaft mbH (nach Änderung der Firma nunmehr: Novatax Steuerberatungsgesellschaft mbH) am 17.04.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 200303:Novatax KG Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, Petritorwall 28, 38118 Braunschweig.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.03.2014 mit der Kirsten Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 201697) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Novatax Steuerberatungs-KG, Braunschweig (Petritorwall 28, 38100 Braunschweig). Firma geändert, nun: Novatax KG Steuerberatungsgesellschaft
Novatax Steuerberatungs-KG, Braunschweig (Petritorwall 28, 38100 Braunschweig). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kirsten, Iris, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Novatax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Braunschweig (AG Braunschweig HRB 5094) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.