Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bleicher, Stefan, Leinfelden-Echterdingen,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Brenner, Hans-Dieter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.01.2023
Wenzel |
HRB 244435: Novatec Holding GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Dieselstraße 18/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Neue Geschäftsanschrift: Bertha-Benz-Platz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
HRB 244435: Novatec Holding GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Dieselstraße 18/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 244435: NovaTec Holding GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Dieselstraße 18/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Novatec Holding GmbH.
HRB 244435: NovaTec Holding GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Dieselstraße 18/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NovaTec Products GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739194) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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