Nowak Hornig Medizinische Kunststoffsysteme GmbH, Kierspe, An der Leye 10, 58566 Kierspe.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden V. Krütten Medizinische Einmalgeräte GmbH am 31.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Nowak Hornig Medizinische Kunststoffsysteme GmbH, Kierspe, An der Leye 10, 58566 Kierspe.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.06.2009 mit der V. Krütten Medizinische Einmalgeräte GmbH mit Sitz in Idstein (Amtsgericht Wiesbanden HRB 18759) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nowak Hornig Medizinische Kunststoffsysteme GmbH, Kierspe, An der Leye 10, 58566 Kierspe.Bestellt als Geschäftsführer: Pieper, Arnold, Ockenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nowak Hornig Medizinische Kunststoffsysteme GmbH, Kierspe, An der Leye 10, 58566 Kierspe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2008. Geschäftsanschrift: An der Leye 10, 58566 Kierspe. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Spritzgusswerkzeugen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffartikeln, insbesondere für Medizin. Stammkapital: 54.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Oster, Marcel, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nowak Hornig Medizinische Kunststoffsysteme GmbH & Co. KG, Kierspe (Amtsgericht Iserlohn HRA 2774) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.