HRB 724069: Nubius Holding International GmbH, Göppingen, Zillenhardtstraße 51, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Frey, Dominik, Eschenbach, * ‒.‒.‒‒; Frey, Christine, Eschenbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Frey, Oskar, Eschenbach, * ‒.‒.‒‒.
Nubius Holding International GmbH, Göppingen, Zillenhardtstraße 51, 73037 Göppingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2009. Geschäftsanschrift: Zillenhardtstraße 51, 73037 Göppingen. Gegenstand: Halten und Verwalten von Produktions- und Vertriebsgesellschaften im Ausland sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Frey, Oskar, Eschenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "Konzernleitende Holding" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NUBIUS GROUP Präzisionswerkzeuge GmbH", Eschenbach (Amtsgericht Ulm HRB 531547) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.