Nuon Power & Gas Assets GmbH, Heinsberg, Boos-Fremery-Straße 62, 52525 Heinsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der NUON Energie und Service GmbH mit Sitz in Heinsberg (AG Aachen, HRB 9797) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nuon Power & Gas Assets GmbH, Heinsberg, Boos-Fremery-Straße 62, 52525 Heinsberg. Die Verschmelzung wurde im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 26.08.2010 eingetragen.
Nuon Power & Gas Assets GmbH, Heinsberg, Boos-Fremery-Straße 62, 52525 Heinsberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Charlottenburg HRB 116951 B) nach Heinsberg beschlossen. Geschäftsanschrift: Boos-Fremery-Straße 62, 52525 Heinsberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die unternehmerische Führung und das Asset-Management von Energieanlagen des Nuon-Konzerns in Deutschland als Holdinggesellschaft. Unter Energieanlagen sind dabei insbesondere Kraftwerke zur konventionellen Energieumwandlung und zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Windparks) sowie Biomassekraftwerke zu verstehen. Die Gesellschaft ist ferner zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu diesem Zwecke befugt, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland zu errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen, wenn sich ihre Geschäftsfelder auch nur teilweise decken, zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken sowie lnteressengemeinschafts- und Zusammenarbeitsverträge abzuschließen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Verdonkschot, Ivo Rogier, Nootdorp/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schier, Carsten, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Nuon Power & Gas Assets GmbH, Heinsberg, Egellsstr. 21, 13507 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Heinsberg Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Heinsberg verlegt (Amtsgericht Aachen, HRB 16009)..
Nuon Power & Gas Assets GmbH, Berlin, Egellsstr. 21, 13507 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der NUON Deutschland GmbH in Berlin (AG Charlottenburg HRB 88569) als herrschendem Unternehmen bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 21. Oktober 2003, dem die Gesellschafterversammlung am 23.10./03.11.2003 zugestimmt hat ist durch außerordentliche Kündigung vom 30.09.2009 mit sofortiger Wirkung beendet worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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