Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2024 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen
der beteiligten Rechtsträger vom 10.10.2024 und 22.10.2024 mit
der SWV Versicherungsmakler GmbH & Co. KG mit Sitz in
Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 130242) verschmolzen. |
a)
25.10.2024
Goetzke
b)
Fall 14 |
11 |
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c)
Ausgeschieden als Kommanditist:
Dr. Pieroth, Johannes, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge nach Dr. Johannes Pieroth
Kommanditist:
Steffen, Eric, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 281,50 EUR. |
a)
14.06.2023
Waters |
HRA 99173: Nutzinger Zucker GmbH & Co. KG - Assekuranzmakler, Hamburg, Schillerstr. 43, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2019 mit Ergänzung vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2019 und 28.08.2019 mit der N-Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 130574) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 99173: Zucker Assekuranzmakler GmbH & Co. KG, Hamburg, Schillerstr. 43, 22767 Hamburg. Neue Firma: Nutzinger Zucker GmbH & Co. KG - Assekuranzmakler. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: Nutzinger Zucker Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 88057), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Jürgen Nutzinger Assekuranzmakler KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 84782) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zucker Assekuranzmakler GmbH & Co. KG, Hamburg, Schillerstr. 43, 22767 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Wickenkamp Versicherungsvermittlung oHG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 90901) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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