Nycomed Deutschland GmbH, Konstanz, Moltkestraße 4, 78467 Konstanz. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Nycomed GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg HRB 701257) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nycomed Deutschland GmbH, Konstanz, Moltkestraße 4, 78467 Konstanz. Bestellt als Geschäftsführer: Klingele, Gerhard, Konstanz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Walter, Wolfgang, Konstanz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Brinkmann, Stefan, Steißlingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Klingele, Gerhard, Konstanz, * ‒.‒.‒‒.
Nycomed Deutschland GmbH, Konstanz (Moltkestr. 4, 78467 Konstanz). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kammermeier, Manfred, Gaienhofen, * ‒.‒.‒‒.
Nycomed Deutschland GmbH, Konstanz (Moltkestr. 4, 78467 Konstanz). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Nycomed Pharma GmbH", Unterschleißheim (Amtsgericht Amtsgericht München HRB 130596) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ALTANA Pharma Deutschland GmbH, Konstanz (Moltkestr. 4, 78467 Konstanz).Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftervertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert, nun: Nycomed Deutschland GmbH.
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