HRA 18265: Nyhuis Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Leipzig, Brockhausstraße 74, 04229 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 21.02.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 18265: Nyhuis Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Leipzig, Brockhausstraße 74, 04229 Leipzig. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der moving elements Gesellschaft für interaktive Medien mbH mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal HRB 213347) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 18265: Nyhuis Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Leipzig, Nonnenstraße 9, 04229 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Brockhausstraße 74, 04229 Leipzig.
HRA 18265: Nyhuis Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Leipzig, Nonnenstraße 9, 04229 Leipzig. (Gegenstand: die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nonnenstraße 9, 04229 Leipzig. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Nyhuis Verwaltungs GmbH, Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 35542), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.