OA - Ostfalen-Ausbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Königslutter (Sudstedter Str. 5 A, 38154 Königslutter/Rottorf). Der mit der FIBAV Finanzdienstleistungs-Immobilienvermittlungs-Gesellschaft mbH in Königslutter am 14.11.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit der Eintragung der Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger von Rechts wegen beendet. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EB-Elm Bau GmbH Baugeschäft am 20.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
OA - Ostfalen-Ausbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Königslutter (Sudstedter Str. 5 A, 38154 Königslutter/Rottorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2006 in Verbindung mit der Änderung vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2007 mit der EB-Elm Bau GmbH Baugeschäft mit Sitz in Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100668) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.