HRB 106358: OBC Oliver Bremer Consult GmbH, Hamburg, Theodorstraße 42-90, Haus 6, Loft S603, 22761 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hemmingstedter Weg 154, 22609 Hamburg.
OBC Oliver Bremer Consult GmbH, Hamburg, Theodorstraße 42-90, Haus 6, Loft S603, 22761 Hamburg. Geschäftsanschrift: Theodorstraße 42-90, Haus 6, Loft S603, 22761 Hamburg.
OBC Oliver Bremer Consult GmbH, Hamburg (Elbchaussee 13, 22765 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2008. Gegenstand: die Beratungstätigkeit für Unternehmen aus dem Bereich der biogenen Treibstoffe; Maklertätigkeit für pflanzliche Öle, mineralische und biogene Treibstoffe sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bremer, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Oliver Bremer, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma OBC Oliver Bremer Consult e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 107 791) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.08.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.