HRA 10733: OBG Bau Holding GmbH & Co. KG, Ottweiler, Illinger Str. 150, 66564 Ottweiler. Nach Änderung der Firma ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: OBG 1. VG GmbH, Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 92120). Die Gesellschaft ist bei gleichzeitiger Anwachsung des Gesellschaftsvermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kommanditistin, die OBG Gruppe GmbH, Ottweiler, aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
OBG Bau Holding GmbH & Co. KG, Ottweiler, Illinger Str. 150, 66564 Ottweiler.Persönlich haftender Gesellschafter: OBG Bau Holding Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 92120).
OBG Bau Holding GmbH & Co. KG, Ottweiler, Illinger Str. 150, 66564 Ottweiler.(Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und von übrigem Vermögen sowie die Ausübung von Führungs-, Controlling- und Dienstleistungsaufgaben; ausgeschlossen sind jedoch Bankgeschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Illinger Str. 150, 66564 Ottweiler. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und, sofern es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: OBG Bau Holding Geschäftsfühungsgesellschaft mbH, Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 92120). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OBG Beteiligungsgesellschaft mbH, Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15302) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.