HRB 36361:OBI AG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Str. 7 - 9, 42929 Wermelskirchen.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2013 im Wege des Formwechsels in die OBI GmbH mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 80249) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 36361:OBI AG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Str. 7 - 9, 42929 Wermelskirchen.Prokura erloschen: Belker, Thomas, Rösrath, * ‒.‒.‒‒.
OBI AG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Str. 7 - 9, 42929 Wermelskirchen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Kowalska, Joanna, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
OBI AG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Str. 7 - 9, 42929 Wermelskirchen.Prokura erloschen: Wischnewski, Dirk, Hürth, * ‒.‒.‒‒.
OBI AG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Str. 7 - 9, 42929 Wermelskirchen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.11.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der OBI Real Estate AG mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 36503) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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