OBI Bau- und Heimwerkermarkt Eisenberg GmbH, Eisenberg (Königshofener Str. 25, 07607 Eisenberg). Die Verschmelzung wurde am 07.03.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach HRA 2088).
OBI Bau- und Heimwerkermarkt Eisenberg GmbH, Eisenberg (Königshofener Str. 25, 07607 Eisenberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Dipl.Kfm. Thomas Riedel GmbH & Co. mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRA 2088) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OBI Bau- und Heimwerkermarkt Eisenberg GmbH, Eisenberg (Königshofener Str. 25, 07607 Eisenberg). Berichtigt von Amts wegen: Die Gesellschaft hat am 18.12.2007 mit der Dipl.Kfm. Thomas Riedel GmbH & Co. mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRA 2088) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.12.2007 zugestimmt.
OBI Bau- und Heimwerkermarkt Eisenberg GmbH, Eisenberg (Königshofener Str. 25, 07607 Eisenberg). Die Gesellschaft hat am 18.12.2007 mit der Kommanditgesellschaft Thomas GmbH & Co. mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRA 2088) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.12.2007 zugestimmt.