HRA 261739:OBI Bau- und Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG, Winnenden, Friedrich-List-Str. 5, 71364 Winnenden.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.04.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 261739:OBI Bau- und Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG, Winnenden, Friedrich-List-Str. 5, 71364 Winnenden.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.03.2015 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "OBI GmbH & Co. Deutschland KG", Wermelskirchen (Amtsgericht Köln HRA 15889) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 261739:OBI Bau- und Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG, Winnenden, Friedrich-List-Str. 5, 71364 Winnenden.
OBI Bau- und Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG, Waiblingen (Friedrich-List-Str. 5, 71364 Winnenden). Sitz verlegt; nun: Winnenden.