Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
22 |
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b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 19.03.2024 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom
21.03.2024 und der Gesellschafterversammlung des
übernehmenden Rechtsträgers vom 21.03.2024 Teile ihres
Vermögens (insbesondere MachbarMacher -
Vermittlungsservice, Solution Partner - Vermittlungsservice, Hey
OBI - Kundenverträge sowie OBI Newsletter -
Kundenbeziehungen), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung
durch Abspaltung auf die OBI Home and Garden GmbH mit Sitz
in Wermelskirchen (AG Köln, HRB 115846) als übernehmenden
Rechtsträger übertragen. |
a)
02.04.2024
Li |
HRA 15889: OBI GmbH & Co. Deutschland KG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2020 mit der Die MachbarMacher GmbH mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 36522) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 15889: OBI GmbH & Co. Deutschland KG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.03.2015 mit der OBI Bau- und Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG mit Sitz in Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 261739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise Center KG, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen.Neue Firma: OBI GmbH & Co. Deutschland KG. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen.
OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise Center KG, Wermelskirchen (Albert-Einstein-Str. 7, 42929 Wermelskirchen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.12.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete OBI Heimwerkermarkt GmbH & Co. KG mit Sitz in Rödermark (AG Offenbach am Main, HRA 40438) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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