Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Oberschelp, Annika, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.11.2022
Keßler |
22 |
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Prokura erloschen:
Kessel, Hermann Josef, Neuss, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.09.2022
Gleissner |
HRB 51005: OBI Immobilien- und Regionalholding Waiblingen GmbH, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Geiling, Oliver, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Denner, Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Denner, Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51005: OBI Immobilien- und Regionalholding Waiblingen GmbH, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Prokura erloschen: Straubinger, Peter, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51005: OBI Immobilien- und Regionalholding Waiblingen GmbH, Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 7-9, 42929 Wermelskirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der Schofer-Gelände Immobiliengesellschaft mbH mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 53088) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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