HRB 6690: STONE.De GmbH, Petersberg, Gerhardsweg 5-7, 36100 Petersberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2020 hat die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 952.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 sowie die Änderungen § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: OBJECT STONE GmbH. Sitz verlegt, nun: Ebersburg. Geschäftsanschrift: Schützenhof 1, 36157 Ebersburg. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Fröhlich, Lukas, Gersfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13486: STONE.De GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 20, 34123 Kassel. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Petersberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gerhardsweg 5-7, 36100 Petersberg. Der Sitz ist nach Petersberg (jetzt Amtsgericht Fulda, HRB 6690) verlegt.
HRB 6690: STONE.De GmbH, Petersberg, Gerhardsweg 5-7, 36100 Petersberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kassel (bisher Amtsgericht Kassel HRB 13486) nach Petersberg beschlossen. Geschäftsanschrift: Gerhardsweg 5-7, 36100 Petersberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bodenbelägen, Wandverkleidungen und Objekten in Stein und Steinagglomeraten, insbesondere unter Verwendung des Know-hows der Muttergesellschaft STONE ITALIANA SpA, Verona. Stammkapital: 1.052.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Flecke, Heribert, Ebersburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.11.2010 sowie der zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die unter Ziff. II genannten Teile ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung auf die Stone Real Estate GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 189232) übertragen: Betriebsgrundstück: Flur 13 Flurstück 3/55 der Gemarkung Waldau (Amtsgericht Kassel, Grundbuch von Waldau Blatt 1968) ; Darlehensverbindlichkeiten bei der Deutschen Bank AG, Kassel, Darlehens -Nr. 107018400201; sowie Gegenstände laut Anlage 2 des Spaltungsplans.
STONE.De GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 20, 34123 Kassel. Prokura erloschen: Meier-Fornoff, Christina, Baunatal, * ‒.‒.‒‒.
STONE.De GmbH, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 20, 34123 Kassel. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die unter Ziff. II genannten Teile ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung auf die Stone Real Estate GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 189232) übertragen: Betriebsgrundstück: Flur 13 Flurstück 3/55 der Gemarkung Waldau (Amtsgericht Kassel, Grundbuch von Waldau Blatt 1968); Darlehensverbindlichkeiten bei der Deutschen Bank AG, Kassel, Darlehens -Nr. 107018400201; sowie Gegenstände laut Anlage 2 des Spaltungsplans. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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