OBJEKTFORM Planen und Einrichten Essen GmbH, Essen (Rüttenscheider Str. 144, 45131 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OBJEKTFORM Planen und Einrichten GmbH am 19. Oktober 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
OBJEKTFORM Planen und Einrichten Essen GmbH, Essen (Rüttenscheider Str. 144, 45131 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20. September 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Objektform Planen und Einrichten GmbH mit Sitz in Bonn (AG Bonn HRB 2999) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.