OCG CACAO GERMANY GmbH, Hamburg (Überseering 9, 22297 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Cargill GmbH am 14.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
OCG CACAO GERMANY GmbH, Hamburg (Überseering 9, 22297 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.01.2008 mit der Cargill GmbH mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig, HRB 6273) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OCG CACAO GERMANY GmbH, Hamburg (Überseering 9, 22297 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs.2 (Geschäftsjahr) beschlossen. Mit der Cargill Holding (Germany) GmbH mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HRB 200187) als herrschendem Unternehmen ist am 28.04.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2006 zugestimmt.