Die ODDO BHF Asset Management GmbH aus Düsseldorf ist im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 11971 verzeichnet. Nach der Gründung am 14.11.1969 hat die ODDO BHF Asset Management GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind im Falle von inländischen Investmentvermögen ausschließlich folgende Investmentvermögen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 KAGB, ii) für Rechnung von geschlossenen Spezial-AlF darf die Gesellschaft darüber hinaus auch investieren in: aa) Investmentanteile nach § 196 KAGB, bb) Derivate nach § 197 KAGB, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 197 Abs. 1 KAGB unterworfen ist, cc) Sonstige Anlageinstrumente nach § 198 KAGB, dd) Gemischte Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 218 f. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, ee) Sonstige Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 220 ff. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, ff) Edelmetalle, gg) unverbriefte Darlehensforderungen, hh) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, ii) Allgemeine Spezial AlF gemäß § 282 KAGB oder vergleichbaren EU- oder ausländische AlF, jj) Hedgefonds nach Maßgabe des § 283 KAGB oder vergleichbare EU- oder ausländische AlF, kk) Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB oder vergleichbare EU- oder ausländische AlF, II) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 lit. e) der Verordnung EU/345/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds für einen Europäischen Risikokapitalfonds nach § 337 KAGB, mm) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. e) der Verordnung EU/346/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum für einen Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum nach § 338 KAGB, f) Allgemeine offene inländische Spezial AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i) die Vermögensgegenstände des § 284 Abs. 2 Nr. 2 KAGB mit Ausnahme der Buchstaben e, f und h, ii) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB sowie vergleichbare EU- oder ausländische AlF, iii) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 lit. e) der Verordnung EU/345/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds für einen Europäischen Risikokapitalfonds nach § 337 KAGB, iv) qualifizierte Anlagen gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. e) der Verordnung EU/346/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum für einen Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum nach § 338 KAGB, g) Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, mit Ausnahme der in Abs. 2 Buchstaben e, f und h genannten Vermögensgegenstände. (3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes einschließlich unverbriefter Darlehensforderungen angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen (individuelle Vermögensverwaltung), sofern sie die Anlage in Edelmetallen betreffen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes einschließlich unverbriefter Darlehensforderungen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, sofern sie die Anlage in Edelmetallen betreffen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (4) Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Anteilinhabern von Sondervermögen wird durch Verträge (Anlagebedingungen) geregelt. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (6) Im Übrigen darf die Gesellschaft die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlichen Geschäfte betreiben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 10.300.000,00 EUR. Die ODDO BHF Asset Management GmbH weist zur Zeit 41 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).