ODH Bauabfallverwertung - Beteiligungsgesellschaft Holthusen mbH, Holthusen (Mittelweg 5, 19075 Holthusen). Die Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung im Register der übernehmenden Otto Dörner Umweltschutz GmbH am 03.09.2007 wirksam geworden. Der mit der Otto Dörner Umweltschutz GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 60444) am 29.12.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund der Verschmelzung zum 03.09.2007 beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ODH Bauabfallverwertung - Beteiligungsgesellschaft Holthusen mbH, Holthusen (Mittelweg 5, 19075 Holthusen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit der Otto Dörner Umweltschutz GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 60444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ODH Bauabfallverwertung - Beteiligungsgesellschaft Holthusen mbH, Holthusen (Mittelweg 5, 19075 Holthusen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit der GfBR Gesellschaft für Bauabfall & Recycling mbH mit Sitz in Holthusen (Amtsgericht Schwerin, HRB 8938) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.