Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Nürnberg vom 27.07.2023 (Az. 841 IN 590/14) nach Vollzug der
Verteilung an die Massegläubiger wegen Masseunzulänglichkeit
eingestellt worden. |
a)
16.02.2024
Peschel |
HRA 5992:ODN Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Schwaig, Reichswaldstraße 52, 90571 Schwaig.Prokura gem. § 117 Abs. 1 InsO i.V.m. § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht: Fischer, Thomas, Wackersdorf, * ‒.‒.‒‒; Küber, Klaus Peter, gen. Peter, Schwaig, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5992:ODN Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Schwaig, Reichswaldstraße 52, 90571 Schwaig.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.07.2014 (Az. 841 IN 590/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Offsetdruck Nürnberg GmbH & Co. Papierverarbeitungs-Kommanditgesellschaft, Schwaig, Reichswaldstraße 52, 90571 Schwaig. Firma geändert, nun: ODN Druck und Medienservice GmbH & Co. KG. Prokura erloschen: Wein, Bernd, Teublitz, * ‒.‒.‒‒. Die Media-Mail Service Nürnberg GmbH mit dem Sitz in Schwaig b. Nbg. (Amtsgericht Nürnberg HRB 16209) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Offsetdruck Nürnberg GmbH & Co. Papierverarbeitungs-Kommanditgesellschaft, Schwaig, Reichswaldstraße 52, 90571 Schwaig. Die Offsetdruck Nürnberg DPL Rollendruck GmbH mit dem Sitz in Schwaig (Amtsgericht Nürnberg HRB 22741) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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