OEZ Deutschland GmbH, Schwerin (Hagenower Str. 73, 19061 Schwerin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Siemens Aktiengesellschaft am 19.05.2008 (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 12300) und 20.05.2008 (Amtsgericht München, HRB 6684) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
OEZ Deutschland GmbH, Schwerin (Hagenower Str. 73, 19061 Schwerin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2008 mit der Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und München (Amtsgericht Charlottenburg HRB 12300; Amtsgericht München HRB 6684) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OEZ Deutschland GmbH, Schwerin (Hagenower Str. 73, 19061 Schwerin). Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
OEZ Deutschland GmbH, Neukirchen (Hagenower Str. 73, 19061 Schwerin). Der Sitz der Gesellschaft ist verlegt nach Schwerin (nun Amtsgericht Schwerin HRB 9126).