OFKON Service Logistik GmbH Speditionsgesellschaft, Neu-Isenburg, Im Hasenwinkel 18, 39179 Barleben. Neuer Sitz: Barleben. Geschäftsanschrift: Im Hasenwinkel 18, 39179 Barleben. Der Sitz ist nach Barleben (jetzt Amtsgericht Stendal, HRB 19161) verlegt.
OFKON Service Logistik GmbH Speditionsgesellschaft, Barleben, Im Hasenwinkel 18, 39179 Barleben. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.1986. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Neu-Isenburg, Amtsgericht Offenbach am Main HRB 6524) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Im Hasenwinkel 18, 39179 Barleben. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Speditionsgeschäften im In- und Ausland, die Ausführung und Vermittlung von Transporten insbesondere von Spezial- und Schwertransporten. Stammkapital: 51.150,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Ax, Rudi Egon, Dillenburg-Frohnhausen, * ‒.‒.‒‒.
OFKON Service Logistik GmbH Speditionsgesellschaft, Neu-Isenburg (An der Gehespitz 20 a, 63263 Neu-Isenburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Ottmar Franz, Seligenstadt, * ‒.‒.‒‒.
OFKON Service Logistik GmbH Speditionsgesellschaft, Neu-Isenburg (An der Gehespitz 20 a, 63263 Neu-Isenburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OFLOG Windkraftlogistik GmbH Speditionsgesellschaft mit Sitz in Waigandshain (Amtsgericht Montabaur HRB 6645) und mit der Bonnasped Speditions- & Logistik GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 12299) als übertragenden Rechtsträgern verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.