OFP Omnibusfachgeschäft GmbH, Bensheim, Schwalbenweg 4, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
OFP Omnibusfachgeschäft GmbH, Bensheim, Schwalbenweg 4, 64625 Bensheim. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
OFP Omnibusfachgeschäft GmbH, Bensheim, Schwalbenweg 4, 64625 Bensheim. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Schwalbenweg 4, 64625 Bensheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 307/09) vom 13.02.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Aufgrund Auflösung der Gesellschaft ist die Eintragung betreffend der Geschäftsführerin und deren Vertretungsmacht unrichtig geworden. Gemäß § 384 II FamFG von Amts wegen eingetragen.
OFP Omnibusfachgeschäft GmbH, Bensheim, (Schwalbenweg 4, 64625 Bensheim).).