Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
29.08.2024
Rapp
b)
Fall 12 |
10 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (Az. 14 IN
288/12) vom 29.05.2024 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
02.07.2024
Konle
b)
Fall 11 |
OFPLAN Projektierungs-Logistik- GmbH, Liebenscheid, Graf-Zeppelin-Straße 11, 56479 Liebenscheid. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
OFPLAN Projektierungs-Logistik- GmbH, Liebenscheid, Graf-Zeppelin-Straße 11, 56479 Liebenscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Galler, Thomas, Kulmbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heer, Werner, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
OFPLAN Projektierungs-Logistik- GmbH, Liebenscheid, Graf-Zeppelin-Straße 11, 56479 Liebenscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2012 mit der EVIAG AG mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg HRB 20905) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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