HRB 6882: OFRA Holding Beteiligungs GmbH, Beverungen /Weser, Blankenauer Straße 4 - 6, 37688 Beverungen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Franz, Oliver, Beverungen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Krieger-Franz, Erdmute, Weggis / Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6882:OFRA Holding Beteiligungs GmbH, Beverungen /Weser, Blankenauer Straße 4 - 6, 37688 Beverungen.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 132/14) vom 08.07.2014 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 6882:OFRA Holding Beteiligungs GmbH, Beverungen /Weser, Industriestraße, 37688 Beverungen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Blankenauer Straße 4 - 6, 37688 Beverungen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reiß, Angela, Beverungen, * ‒.‒.‒‒.
OFRA Holding Beteiligungs GmbH, Beverungen /Weser, Industriestraße, 37688 Beverungen.Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und 16 (Schlußbestimmungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße, 37688 Beverungen.
OFRA Holding Beteiligungs GmbH, Beverungen /Weser, (Industriestraße, 37688 Beverungen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2008 mit der Deutsche Mobilbau Beteiligungs GmbH mit Sitz in Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRB 7239) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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