OFTECH Oberflächentechnik GmbH, Troisdorf (Dachsweg 32-34, 53842 Troisdorf). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Siegburg 41 HRA 4975) am 04.04.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
OFTECH Oberflächentechnik GmbH, Troisdorf (Dachsweg 32-34, 53842 Troisdorf). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2008 im Wege des Formwechsels in die neu errichtete OFTECH Oberflächentechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Troisdorf (AG Siegburg, vorläufig AR 137/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OFTECH Oberflächentechnik GmbH, Troisdorf (Dachsweg 32-34, 53842 Troisdorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 18.02.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.