HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist nach Mitteilung der Registerbehörde der übernehmenden Gesellschaft am 18.12.2019 mit dieser verschmolzen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.09.2019 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwickling auf die Teuto S.r.l. mit Sitz in Bozen, Italien, (Nummer der Eintragung im Unternehmensregister von Bozen: 02061760225) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzunegn des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.
HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. 1. Hinweis auf Einreichung Beim Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus wurde am 09.09.2019 der Entwurf eines Verschmelzungs¬plans zur verschmelzung der OIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland auf die Teuto S.r.l, Bozen, Italien eingereicht. Es ist beabsichtigt, die OIKOS GmbH als übertragenden Rechtsträger auf die Teuto S.r.l. als übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung nach §§ 122a ff. UmwG sowie der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitglieds-staaten zu verschmelzen. 2. An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften Übertragender Rechtsträger: OIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland Übernehmender Rechtsträger. Teuto S.r.l., Bozen, Italien 3. Registerangaben der beteiligten Gesellschaften OIKOS GmbH: Handelsregister der Amtsgerichts Cottbus, HRB 10818 CB Teuto S.r.l.: Unternehmensregister von Bozen Nr. 02061760225 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften Gläubigerrechte: Gläubigern der OIKOS GmbH ist gemäß § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger der Teuto S.r.l., deren Forderungen der Eintragung der Verschmelzung in das Unternehmensregister vorausgehen, sind nach Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches berechtigt, innerhalb einer Frist von 60 (sechzig) Tagen nach der in Artikel 2502- bis des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Eintragung Einspruch gegen die Verschmelzung einzulegen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Gesellschafter eines übertragenden Rechtsträgers, die dem Abschluss des Verschmelzungsplans nicht zugestimmt haben, können den Gesellschafterbeschluss anfechten, wenn sie der Ansicht sind, dass das im Verschmelzungsplan vorgesehene Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft beim dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger darstellt. Ein Recht, in diesen Fällen gemäß § 15 Abs. 1 UmwG einen Ausgleich durch bare Zuzahlung zu verlangen, steht den Gesellschaftern der OIKOS GmbH wegen § 122h Abs. 1 UmwG nicht zu. Den Gesellschaftern eines übertragenden Rechtsträgers ist weiter grundsätzlich nach § 122i Abs. 1 UmwG anzubieten, ihre Anteile an dem übertragenden Rechtsträger gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sieht jedoch kein solches Angebot vor, da die Gesellschafter der OIKOS GmbH in Aussicht gestellt haben, auf ein solches Angebot zu verzichten. Den Gesellschaftern der Teuto S.r.l., die der Verschmelzung mit der OIKOS GmbH nicht im Rahmen des Zustimmungsbeschlusses zustimmen, haben ein Rücktrittsrecht nach Artikel 2473 des italienischen Zivilgesetzbuches und Artikel 5 der Gesetzes¬verordnung vom 30. Mai 2018 Nr. 108. Anschriften für Auskünfte Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten der Minderheitsgesellschafter können kostenlos unter folgenden Anschriften eingeholt werden: OIKOS GmbH Schulzendorfer Straße 11 12529 Schönefeld Deutschland TEUTO S.R.L Via Alto Adige 40 39100 Bolzano Italia Die Kosten dieser Handelsregistereinreichung und ihres Vollzuges bei Gericht trägt die Gesellschaft.
HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. 1. Hinweis auf Einreichung Beim Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus wurde am 16.08 2019 der Entwurf eines Verschmelzungsplans zur Verschmelzung der OIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland auf die Teuto S.r.l, Bozen, Italien eingereicht. Es ist beabsichtigt, die Oll(OS GmbH als übertragenden Rechtsträger auf die Teuto S.r.l. als übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung nach § 122a ff. UmwG sowie der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu verschmelzen. 2. An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften Übertragender Rechtsträger: DIKOS GmbH, Schönefeld, Deutschland Übernehmender Rechtsträger. Teuto S.r.L, Bozen, Italien 3. Registerangaben der beteiligten Gesellschaften OIKOS GmbH: Handelsregister der Amtsgerichts Cottbus, HRB 10818 CD Teuto S.r.l.: Unternehmensregister von Bozen Nr. 02061760225 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften Gläubigerrechte: Gläubigern der OIKOS GmbH ist gemäß § 122 j lJmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger der Teuto S.r.L, deren Forderungen der Eintragung der Verschmelzung in das Unternehmensregister vorausgehen, sind nach Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches berechtigt, innerhalb einer Frist von 60 (sechzig) Tagen nach der in Artikel 2502- bis des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Eintragung Einspruch gegen die Verschmelzung einzulegen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Gesellschafter eines übertragenden Rechtsträgers, die dem Abschluss des Verschmelzungsplans nicht zugestimmt haben, können den Gesellschafterbeschluss anfechten, wenn sie der Ansicht sind, dass das im Verschmelzungsplan vorgesehene Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft beim dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger darstellt. Ein Recht, in diesen Fällen gemäß § 15 Abs. 1 UmwG einen Ausgleich durch bare Zuzahlung zu verlangen, steht den Gesellschaftern der OIKOS GmbH wegen § 122h Abs. 1 lJmwG nicht zu. Den Gesellschaftern eines übertragenden Rechtsträgers ist weiter grundsätzlich nach § 122i Abs. 1 (JmwG anzubieten, ihre Anteile an dem übertragenden Rechtsträger gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sieht jedoch kein solches Angebot vor, da die Gesellschafter der OIKOS GmbH in Aussicht gestellt haben, auf ein solches Angebot zu verzichten. Den Gesellschaftern der Teuto S.r.l., die der Verschmelzung mit der OIKOS GmbH nicht im Rahmen des Zustimmungsbeschlusses zustimmen, haben ein Rücktrittsrecht nach Artikel 2473 des italienischen Zivilgesetzbuches und Artikel 5 der Gesetzesverordnung vom 30. Mai 2018 Nr. 108. Anschriften für Auskünfte Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten der Minderheitsgesellschafter können kostenlos unter folgenden Anschriften eingeholt werden: OIKOS GmbH Schulzendorfer Straße 11 12529 Schönefeld Deutschland TEUTO S.R.L Via Alto Adige 40 39100 Bolzano ltalia
HRB 10818 CB: OIKOS GmbH, Schönefeld, Schulzendorfer Straße 11, 12529 Schönefeld. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Pramstrahler, Peter, * ‒.‒.‒‒, Völs am Schlern / Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
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