HRB 741901: OKEWDA 2021 GmbH, Walldorf, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Kristof, Jan, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kristof, Jan, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 741901: OKEWDA 2021 GmbH, Walldorf, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2021. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf. Gegenstand: Die Beteiligung an der ADWEKO Consulting GmbH, der Muttergesellschaft der ADWEKO Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen. Dies schließt insbesondere folgende Tätigkeiten ein, ohne darauf beschränkt zu sein: Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben, Beirats- und Aufsichtsmandanten, Erwerb, Halten und Veräußerung von Anteilen am Unternehmen. Stammkapital: 160.701,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kristof, Jan, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft auf Aktien "ADWEKO Associates GmbH & Co. KGaA", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 721362) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.