HRB 18894: OKI Systems (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, am 01.01.2018 wirksam geworden.
HRB 18894: OKI Systems (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 10.10.2017 mit der OKI EUROPE Limited mit Sitz in Egham, Surrey / Vereinigtes Königreich (eingetragen im Handelsregister für England und Wales unter der Registernummer 02203086) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, vorliegen.
HRB 18894: OKI Systems (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Asahi, Takabumi, Kanagawa / Japan, * ‒.‒.‒‒; Nagai, Hiroshi, Berkshire / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18894: OKI Systems (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf. Es ist der Entwurf eines grenzüberschreitenden gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt:als übertragende Gesellschaft die OKI Systems (Deutschland) GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (inländische Geschäftsadresse: Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf) undals übernehmende Gesellschaft die OKI EUROPE LIMITED, eine nach dem Recht von England und Wales gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Blays House, Wick Road, Englefield Green, Egham, Surrey TW20 0HJ, England. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 18894. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister für England und Wales unter der Registernummer 02203086. Hinweise zu Modalitäten der Rechtsausübung: Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der deutschen übertragenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da diese über keine Minderheitsgesellschafter verfügt. Sie wird auf ihre britische Alleingesellschafterin, die übernehmende Gesellschaft, verschmolzen. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der OKI Systems (Deutschland) GmbH, richten sich nach § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Gesellschaft (OKI Systems (Deutschland) GmbH) Sicherheit zu leisten,soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern weiterhin nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber OKI Systems (Deutschland) GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im bzw. durch das für die übertragende OKI Systems (Deutschland) GmbH zuständige Handelsregister gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, OKI EUROPE LIMITED, richten sich insbesondere nach den Artikeln 11 und 14 der Bestimmungen betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften 2007 (the Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Danach ist jeder Gläubiger der OKI EUROPE LIMITED berechtigt, bei dem für England und Wales zuständigen obersten Gericht (High Court) die Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das Gericht zu beantragen. Sofern das Gericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung anordnet und diese einberuft, muss diese mit einer Mehrheit, welche mindestens 75% der Gläubigerforderungen in der Gläubigerversammlung repräsentieren, dem Verschmelzungsplan zustimmen, damit die Verschmelzung durchgeführt werden kann.Eine Bekanntmachung der Verschmelzung erfolgt nach Artikel 12 vorstehender Bestimmungen mindestens einen Monat vor dem Beschluss der Gesellschafter der OKI EUROPE LTD über die Verschmelzung in der London Gazette. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft, OKI Systems (Deutschland) GmbH, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf, oder der übernehmenden Gesellschaft, OKI EUROPE LIMITED, Blays House, Wick Road, Englefield Green, Egham, Surrey TW20 0HJ, England eingeholt werden.
HRB 18894: OKI Systems (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 187, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Büchner, Dietrich, Süsel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Seeber, Thomas Jürgen, Wokingham, RG41 2HA / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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